Durchbruch beim Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Landesinstitute erhalten mehr Rechte
Durchbruch beim Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Landesinstitute erhalten mehr Rechte
Der Bundesrat hat vorgeschlagene Änderungen am Wissenschaftsfreiheitsgesetz geprüft. Die Novelle zielt darauf ab, dessen Schutz erstmals auf landeseigene Forschungseinrichtungen auszudehnen. Vier Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, hatten die Reform nach jahrelangen Forderungen nach faireren Bedingungen vorangetrieben.
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das 2012 eingeführt wurde, gewährte gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen mehr Autonomie. Doch unabhängige, nicht-universitäre Institute in Länderträgerschaft blieben außen vor. Diese Ausgrenzung schuf ungleiche Rahmenbedingungen, die ihre Flexibilität und Finanzierungsmöglichkeiten einschränkten.
Seit über einem Jahrzehnt forderten Bundesländer wie Baden-Württemberg eine Lösung. 2023 reichten sie gemeinsam mit Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einen Gesetzentwurf beim Bundesrat ein. Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung übernimmt nun ihre zentrale Forderung: die Aufnahme landeseigener, gemeinnütziger Forschungseinrichtungen in den Geltungsbereich.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, bezeichnete den Schritt als "großen Erfolg". Sie betonte, dass leistungsstarke und agile Forschungseinrichtungen in Zeiten rasanten strukturellen Wandels entscheidend für Wachstum und Arbeitsplätze seien. Die Änderungen regeln zudem Ausnahmen vom Verbot der Bevorzugung und schließen damit eine langjährige Lücke im Gesetz.
Die geplanten Anpassungen stellen landeseigene Forschungseinrichtungen rechtlich auf eine Stufe mit bundesfinanzierten Instituten. Die Reform kommt nach anhaltendem Druck mehrerer Länder und soll die Wettbewerbsfähigkeit im deutschen Innovationssystem stärken. Sie beseitigt Hürden, die landeseigene Institute jahrelang behindert haben.
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