Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtseintrag
Juliane SontagSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtseintrag
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Das im November 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz schafft langwierige Begutachtungen ab. Seitdem haben fast 1.000 Einwohner:innen ihre offiziellen Unterlagen über das vereinfachte Verfahren aktualisiert.
Die Reform ist bereits seit mehreren Monaten in Kraft. Wie der Fachverband der Standesämter mitteilt, wird die Neuregelung gut angenommen. Die meisten Antragstellenden sind erwachsen, nur in wenigen Fällen handelt es sich um Minderjährige.
Zahlen, die der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler vorlegte, zeigen, dass von den 976 Änderungen etwa 40 Minderjährige betrafen. Der Großteil der jüngeren Antragstellenden ließ ihren Eintrag von weiblich auf männlich ändern. Die Landesregierung wies zudem darauf hin, dass nur vier Personen eine zweite Korrektur ihres Geschlechtseintrags vorgenommen haben.
Nach den neuen Regeln ist eine erneute Änderung nach einer einjährigen Wartefrist möglich. Über die genauen Umstände dieser Fälle liegen den Behörden jedoch keine weiteren Angaben vor.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Verfahren zur Anpassung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht. Fast alle Antragstellenden waren bisher erwachsen, nur ein kleiner Teil betraf Minderjährige. Die Reform wird weiterhin beobachtet, während immer mehr Bürger:innen das vereinfachte Verfahren nutzen.






