Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter sollen religiöse Symbole verbieten
Juliane SontagBrandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter sollen religiöse Symbole verbieten
Brandenburg bereitet Neutralitätsgesetz vor – Richter und Staatsanwälte sollen religiöse und politische Symbole verbieten
Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während der Dienstausübung untersagt. Die geplante Regelung ist das Ergebnis jahrelanger Debatten über die religiöse Ausdrucksfreiheit von Beamten in Deutschland. Sichtbare Zeichen wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze wären in Gerichtsverfahren demnach verboten.
Hinter dem Vorhaben steht die rot-schwarze Landesregierung, die betont, das Gesetz diene der Wahrung des öffentlichen Vertrauens in eine unparteiische Justiz. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze verabschiedet. Brandenburgs Entwurf stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, befürwortet die Pläne, schlägt jedoch vor, die Regelung auch auf Laienrichter und sogar Tattoos auszuweiten. Gleichzeitig betonte er, dass das Gesetz muslimische Frauen mit Kopftuch nicht davon abhalten dürfe, eine juristische Ausbildung zu beginnen. Das Potsdamer Justizministerium hat bisher noch keinen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren bekannt gegeben.
Das Thema sorgt in Deutschland immer wieder für Kontroversen, insbesondere im Zusammenhang mit muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen, die religiöse Symbole tragen. Der Brandenburgische Richterbund hat sich öffentlich für das geplante Gesetz ausgesprochen und argumentiert, es stärke das Prinzip der richterlichen Neutralität.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter und Staatsanwälte in Brandenburg im Dienst auf das Zeigen religiöser oder politischer Symbole verzichten. Die Landesregierung hält die Maßnahme für notwendig, um jeden Anschein von Befangenheit in der Justiz zu vermeiden. Wann genau das Gesetz in Kraft treten soll, bleibt jedoch unklar, da die Beratungen noch andauern.






