Zoll beschlagnahmt nicht deklarierte Luxusgüter und Kosmetik im Wert von 30.000 Euro
Juliane SontagZoll beschlagnahmt nicht deklarierte Luxusgüter und Kosmetik im Wert von 30.000 Euro
Zollbeamte in Süddeutschland haben in zwei getrennten Fällen nicht deklarierte Waren im Wert von mehreren tausend Euro beschlagnahmt. In der Nähe von Blumberg wurde ein Lieferwagen mit Kosmetikartikeln und Alkohol im Wert von etwa 23.000 Euro aufgefunden, während in einem anderen Fahrzeug Luxusgüter im Wert von 7.200 Euro sichergestellt wurden. Die Behörden prüfen nun, ob es sich um Diebesgut handelt.
Bei der ersten Beschlagnahmung stoppten Beamte in Singen einen Transporter, der von einem 28-jährigen rumänischen Staatsbürger gesteuert wurde. Im Inneren entdeckten sie Mascara, Lippenstift, Make-up, Rasierklingen und mehrere Flaschen Alkohol. Der Fahrer behauptete, die Waren seien ein Geschenk aus der Schweiz, konnte jedoch keine Zollpapiere vorlegen.
Da er die geschätzten 5.400 Euro an Einfuhrabgaben nicht begleichen konnte, wurden die Waren zur Deckung der ausstehenden Gebühren beschlagnahmt. Der Fall wurde inzwischen an die Vollstreckungsabteilung des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung übergeben.
In einem separaten Vorfall stießen Zollprüfer des Amts Ulm in einem weiteren Transporter auf Luxuswaren im Wert von 7.200 Euro. Der Fahrer, ebenfalls ein rumänischer Staatsbürger, konnte die Herkunft der Artikel nicht erklären. Da der Verdacht auf Diebstahl besteht, haben die Behörden die Schweizer Kollegen um Unterstützung bei der Rückverfolgung der Waren gebeten.
Beide Fälle werden weiterhin ermittelt; die straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren führt nun das Vollstreckungsteam des Karlsruher Zollamts. Die beschlagnahmten Güter bleiben bis zum Abschluss der Untersuchungen in Verwahrung. Die Behörden prüfen weiterhin, ob die Waren illegal erworben oder eingeschmuggelt wurden.






