27 April 2026, 20:31

Wahl des stellvertretenden Lörracher Bürgermeisters für rechtmäßig erklärt

Grüne Broschüre mit "Elections municipales" auf weißem Hintergrund.

Wahl des stellvertretenden Lörracher Bürgermeisters für rechtmäßig erklärt

Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters in Lörrach wurde nach einer offiziellen Prüfung für rechtmäßig erklärt. Das Verfahren entsprach allen gesetzlichen Vorgaben, wie der Regierungspräsidium Freiburg bestätigte – Fehlverhalten wurde nicht festgestellt. Im Zuge des Prozesses wurde auch Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić im März 2026 vom Stadtrat wiedergewählt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Wahl begann mit einem Ratsbeschluss, der die Regeln für die Auswahl der Kandidaten festlegte. Die eingereichten Bewerbungen wurden von der Verwaltung und dem Ältestenrat geprüft, die eine Vorauswahl potenzieller Kandidaten trafen. Letztlich erfüllte nur ein Bewerber – der Amtsinhaber – die Kriterien und wurde zur Abstimmung vorgeschlagen.

Die Abstimmung selbst erfolgte als Zustimmungswahl, bei der die Ratsmitglieder durch Ankreuzen ihre Wahl bestätigten. Um das Ergebnis zu besiegeln, überprüfte das Regierungspräsidium, ob die absolute Mehrheit erreicht worden war. Diese Bestätigung erfolgte nach einer Beschwerde, die eine vollständige Überprüfung des Wahlverfahrens auslöste.

Nach Abschluss der Untersuchungen stellte das Regierungspräsidium Freiburg keine Unregelmäßigkeiten fest. Das Wahlverfahren wurde für ordnungsgemäß erklärt, alle Schritte entsprachen den rechtlichen Standards. Die Entscheidung bedeutet, dass die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters Bestand hat und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Auch die Wiederwahl von Bürgermeisterin Neuhöfer-Avdić im März 2026 bleibt als Teil des bestätigten Verfahrens gültig. Der Stadtrat kann nun ohne rechtliche Unsicherheiten seiner Arbeit nachgehen.

Quelle