CDU leitet Parteiausschlussverfahren nach umstrittenem Bündnis mit der AfD ein
Delia CasparCDU leitet Parteiausschlussverfahren nach umstrittenem Bündnis mit der AfD ein
Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigt eine zunehmende Zusammenarbeit zwischen Kommunalpolitikern und der rechtspopulistischen AfD. Demnach arbeiten vor allem parteilose Gemeinderäte sowie Vertreter kleinerer Parteien mit der AfD zusammen. Unterdessen hat eine umstrittene gemeinsame Abstimmung in Biebesheim am Rhein zu parteiinternen Konsequenzen in der CDU geführt.
In Biebesheim am Rhein hatten CDU- und AfD-Vertreter eine gemeinsame Kandidatenliste für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten eingereicht. Damit setzten sie sich gegen einen gemeinsamen Vorschlag von SPD, Grünen und Freien Wählern durch, die gemeinsam 17 der 31 Sitze im Gemeinderat stellen. Nach anfänglichen Differenzen einigten sich CDU und AfD auf einen Kompromiss – mit dem Ergebnis, dass der AfD-Kandidat Bernd Kahnert in den Magistrat gewählt wurde.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte ursprünglich angestrebt, für seine Partei – die acht Sitze hält – einen Beigeordnetenposten zu sichern, während die AfD über sechs Sitze verfügt. Die CDU bezeichnete die gemeinsame Abstimmung später als "offensichtlich spontan und unabgestimmt" und betonte, sie stehe im Widerspruch zur offiziellen Linie der Partei, die eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnt.
Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau hat inzwischen Parteiausschlussverfahren gegen die beteiligten Mitglieder eingeleitet. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer bestätigte, dass die Entscheidung endgültig sei und weitere Maßnahmen folgen könnten. Der hessische CDU-Generalsekretär Leopold Born verteidigte zwar die Notwendigkeit schnellen lokalen Handelns, äußerte sich jedoch nicht zu den disziplinarischen Schritten.
Die WZB-Studie zeigt zudem allgemeine Trends auf: Demnach gab es bei fast 19 Prozent von rund 5.000 inhaltlichen Kommunalabstimmungen zwischen Mitte 2019 und Mitte 2024 eine direkte Zusammenarbeit mit der AfD.
Die disziplinarischen Maßnahmen der CDU erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem die Partei ihre Ablehnung einer Kooperation mit der AfD noch einmal unterstreicht. Die Ausschlussverfahren richten sich gegen Mitglieder, die gegen den entsprechenden Parteibeschluss verstoßen haben. Die WZB-Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass solche gemeinsamen Abstimmungen in der Kommunalpolitik weiterhin vorkommen.






