Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus niedersächsischem Gefängnis
Cetin GeißlerVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus niedersächsischem Gefängnis
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Seine Flucht hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnis-Sicherheit und des öffentlichen Vertrauens ausgelöst. Der Vorfall hat in Niedersachsen Kritik von politischen Gruppen hervorgerufen.
Benjamin F. hatte mehr als acht Jahre seiner Haftstrafe verbüßt und erfüllte damit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausführungsgang gemäß Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Dieses Gesetz ermöglicht es selbst verurteilten Mördern, Ausgänge zu erhalten, wenn sie als geringes Risiko eingestuft werden. Die Aufsichtspersonen überwachen die Gefangenen dabei nicht durchgehend, sondern unterstützen sie vielmehr bei der Erfüllung des Zwecks ihres Urlaubs.
Vor seiner Flucht waren Benjamin F. bereits 38 Ausgänge ohne Zwischenfälle gewährt worden. Sein letzter Besuch hatte ihn zu seiner Mutter nach Vöhrum geführt. Die Behörden hatten ihn als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft, doch gelang ihm die Flucht mit seinem Motorrad.
Seine Freiheit währte jedoch nur kurz. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, der schließlich zu seiner erneuten Ergreifung führte.
Die Flucht wirft Fragen zur Wirksamkeit der Hafturlaubsregelungen im Strafvollzug auf. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zeigte sich unverständlich darüber, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Der Fall verdeutlicht die Gratwanderung zwischen Resozialisierungsmöglichkeiten und Sicherheitsrisiken.






