Taylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme und Identität
Delia CasparTaylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme und Identität
Taylor Swifts Unternehmen hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihren Namen, ihre Stimme und ihr Bild vor unberechtigter Nutzung durch KI zu schützen. Drei Markenanmeldungen wurden am 24. April 2023 beim US-Patent- und Markenamt (U.S. Patent & Trademark Office) eingereicht. Dieser Schritt spiegelt die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche wider, dass künstliche Intelligenz Prominente ohne deren Zustimmung für die Nutzung ihrer Ähnlichkeit ausbeuten könnte.
Die Anmeldungen, die der Fachanwalt für geistiges Eigentum, Josh Gerben, entdeckt hat, umfassen zwei Klangmarken. Eine schützt den Satz "Hey, ich bin's, Taylor Swift", die andere die kürzere Variante "Hey, ich bin's, Taylor". Eine dritte Anmeldung zielt auf eine Bildmarke ab, die ein bestimmtes Foto der Sängerin schützen soll.
Dieser Ansatz ähnelt den Bemühungen anderer Stars wie Matthew McConaughey, dessen Rechtsteam eine Klangmarke für seinen berühmten Spruch "Alles klar, alles klar, alles klar!" sichern konnte. Traditionell schützen Marken nicht das allgemeine Erscheinungsbild, die Stimme oder die Persönlichkeit einer Person. Swifts Strategie könnte jedoch eine rechtliche Grundlage bieten, um gegen KI-Plattformen vorzugehen, die ihre Identität missbrauchen.
Ihr Abbild wurde bereits in unautorisierten KI-generierten Inhalten verwendet, darunter in Meta-Chatbots und expliziten Deepfake-Bildern. Zwar ist die "Markenrechtliche Absicherung der eigenen Person"-Methode in KI-Fällen noch nicht vor Gericht getestet, doch sie könnte eine juristische Handhabe für Löschanträge gegen Plattformen bieten, die derartiges Material hosten.
Die Anmeldungen zeigen einen proaktiven Versuch, die Nutzung von Swifts Identität in digitalen Räumen zu kontrollieren. Sollte diese Strategie erfolgreich sein, könnte sie einen Präzedenzfall für andere Prominente schaffen, die ähnlichen KI-Risiken ausgesetzt sind. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie sich das Urheber- und Markenrecht an neue Technologien anpasst.






