Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer Straftat sein
Cetin GeißlerRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer Straftat sein
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren. Er kritisiert, dass das aktuelle System die Gerichte und Gefängnisse übermäßig belastet. Seine Vorschläge zielen darauf ab, zwischen Bagatelldelikten und schweren Verstößen klarer zu unterscheiden.
Frister wies darauf hin, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies bezeichnete er als ein Versagen des Rechtsgrundsatzes, wonach strafrechtliche Sanktionen nur das letzte Mittel sein sollten. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, doch hält er eine Überarbeitung des Gesetzes für dringend notwendig.
Nach Fristers Auffassung sollte einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Fahrkarte, aber ohne Sperren zu überwinden – nicht als Straftat gewertet werden. Er sieht darin vielmehr eine zivilrechtliche Vertragsverletzung und kein schwerwiegendes Delikt. Allerdings schlug er vor, dass gezieltes Schwarzfahren im Fernverkehr weiterhin strafrechtlich verfolgt werden könnte.
2024 entfiel jeder achte Fall von Schwarzfahren auf den Fernverkehr. Frister warnte, dass eine Herabstufung aller Schwarzfahr-Fälle zu Ordnungswidrigkeiten das Problem nicht lösen würde, da Zwangshaft dennoch zu Haftstrafen führen könne. Seine Lösung besteht darin, das Gesetz so zu ändern, dass nur besonders verwerfliches Verhalten strafbar bleibt.
Fristers Reformvorschläge sollen die Justiz entlasten, ohne die Ahndung schwerer Verstöße zu vernachlässigen. Sein Ansatz sieht vor, bei gravierenden Fällen weiterhin Strafverfahren einzuleiten, während geringfügiges Schwarzfahren als zivilrechtliche Angelegenheit behandelt wird. Die Änderungen könnten die Handhabung eines der häufigsten Rechtsverstöße in Deutschland grundlegend verändern.






