Niedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Delia CasparNiedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Niedersachsen hat verbindliche rechtliche Vorgaben eingeführt, um die Windenergie an Land auszubauen. Die Region Braunschweig muss nun bis 2027 mindestens 2,46 Prozent ihrer Fläche – etwa 12.500 Hektar – für Windparks reservieren. Derzeit läuft eine neue Planungsphase, um dieses Ziel zu erreichen.
Der Regionalverband Braunschweig hat seinen Entwurf nach der Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen überarbeitet. Die aktuellen Vorranggebiete decken bereits rund 2,9 Prozent der Gesamtfläche der Region ab und übertreffen damit das 2027er-Ziel. Dennoch sind weitere Anpassungen nötig, um die langfristigen Ziele zu erfüllen.
Zu den Änderungen gehört die Streichung einer großen Zone zwischen Seershausen, Hillerse und Edemissen aus der Liste der Vorranggebiete. Stattdessen wurde ein neues Gebiet südlich von Kirchberg bei Seesen aufgenommen. Insgesamt wurden 56 der ursprünglich vorgeschlagenen Zonen geändert, wobei acht Flächen nicht mehr für die Windenergie vorgesehen sind.
Eine kommunale Opt-in-Klausel ermöglicht es zudem den lokalen Behörden, freiwillig zusätzliche Flächen bereitzustellen. Dies soll das übergeordnete Ausbauziel für Windkraft bis 2032 in der Region unterstützen.
Der überarbeitete Plan spiegelt die anhaltenden Bemühungen wider, Energiewende-Ziele mit lokalen Belangen in Einklang zu bringen. Die Region muss ihren Ansatz weiter verfeinern, um sicherzustellen, dass ausreichend Flächen ausgewiesen werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt für die kommunalen Behörden eine zentrale Priorität.
