01 May 2026, 12:34

Neue Regeln für Apotheken: So ändert sich die Medikamentenversorgung bei Arbeitsunfällen

Alte deutsche Visitenkarte mit einer Abbildung von einem Paar Handschuhe und gedrucktem Text.

Neue Regeln für Apotheken: So ändert sich die Medikamentenversorgung bei Arbeitsunfällen

Neue Regelungen im Rahmen des Arzneimittelversorgungsvertrags legen nun fest, wie Apotheken Rezepte für Patienten abwickeln müssen, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Die Änderungen betreffen die Medikamentenkosten, Notfalldienste sowie die Auswahl kostengünstiger Therapien. Ziel der Anpassungen ist es, die Versorgung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten effizienter zu gestalten.

Der Vertrag sichert zu, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – die Berufsgenossenschaften (BG) – die vollen Kosten für Medikamente übernehmen, die aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten verordnet werden. Für betroffene Patienten entfallen dabei die üblichen Zuzahlungen. Überschreitet ein Medikament jedoch den Festbetrag, kann eine Differenzzahlung fällig werden.

Apotheken sind verpflichtet, strenge Sparmaßnahmen einzuhalten. Laut §4 des Vertrags müssen sie unter den vier preisgünstigsten Arzneimittelalternativen wählen. Wird vom Arzt ein bestimmtes Präparat auf dem Rezept angegeben, ist die Apotheke zur Abgabe dieses Mittels verpflichtet. Bei Lieferengpässen darf sie ohne Rücksprache mit dem Arzt das nächstgünstige Ersatzpräparat ausgeben.

Auch Notfalldienste unterliegen den neuen Bestimmungen. Apotheken können der BG Rezepte in Notfällen in Rechnung stellen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausgestellt wurden – das gilt von 20:00 bis 6:00 Uhr an Werktagen sowie ab 14:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen und an Heiligabend oder Silvester, sofern diese auf einen Werktag fallen. Der Vertrag deckt nicht nur Medikamente ab, sondern auch Verbandsmaterial und medizinische Hilfsmittel für versicherte Patienten.

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Die überarbeitete Vereinbarung präzisiert die Kostenkontrollen und Notfallabläufe für Patienten der Unfallversicherung. Apotheken erhalten klare Vorgaben zu Ersatzpräparaten, Abrechnung und Notfallversorgung. Patienten profitieren von geringeren Eigenanteilen, wobei Ausnahmen bei teureren Medikamenten weiterhin gelten.

Quelle