Neue EU-Regel: Ab 19. Juni wird der Stornierungsbutton für Verbraucher Pflicht
Juliane SontagNeue EU-Regel: Ab 19. Juni wird der Stornierungsbutton für Verbraucher Pflicht
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in der EU auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ anzeigen – eine Neuerung, die für Verträge unter deutscher Rechtshoheit gilt. Die Regelung soll Verbrauchern die Kündigung digitaler Verträge erleichtern.
Ab diesem Stichtag sind Firmen verpflichtet, einen gut sichtbar beschrifteten Button wie etwa „Vertrag kündigen“ auf ihren Seiten einzubinden. Der Kündigungsvorgang darf dabei nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Zudem müssen Verbraucher eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Hintergrund der Regelung ist eine EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Unternehmen, die den Button nicht anbieten, riskieren, dass sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängert. Der neue Stornierungsbutton ändert jedoch nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt gilt.
Der „Kündigungsbutton“ ist nun für Verträge nach deutschem Recht verpflichtend. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen. Mit der Maßnahme sollen digitale Kündigungen für alle Verbraucher unkompliziert und transparent werden.
