Klinik verschreibt totem Patienten Krebsmedikament – und muss zahlen
Juliane SontagKlinik verschreibt totem Patienten Krebsmedikament – und muss zahlen
Eine Krebsklinik in Bayern muss 489,52 Euro zurückerstatten, nachdem sie einem bereits verstorbenen Patienten ein Medikament verschrieben hatte. Das Sozialgericht München erklärte das Rezept für ungültig und deckte damit Mängel in der Dokumentation der Klinik auf. Der Fall wirft die Frage auf, wie Ärzte den Status von Patienten überprüfen, bevor sie Behandlungen verordnen.
Ausgelöst wurde der Vorfall, als die Klinik 17 Tage nach dem Tod des Patienten Pamorelin – ein Krebsmedikament – verschrieb. Eine Apotheke gab das Rezept aus, ohne von dem Ableben zu wissen. Die Krankenkasse des Patienten entdeckte den Fehler später und forderte eine Erstattung.
Das Gericht räumte ein, dass Onkologen unter finanziellem Druck stehen, betonte jedoch, dass ausreichende Kontrollmechanismen unverzichtbar seien. Ein einfacher Anruf zur Bestätigung des Patientenzustands hätte den Irrtum vermeiden können. Zwar lastet das Urteil die Verantwortung der Klinik an, es verwies jedoch auch auf künftige Systeme wie die elektronische Patientenakte (ePA), die Ärzte in Echtzeit über den Tod eines Patienten informieren und so solche Fehler verhindern könnten.
Nach geltenden Regeln dürfen vertraglich gebundene Ärzte nach dem Tod eines Patienten keine Leistungen mehr – einschließlich medizinischer Berichte – in Rechnung stellen. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht diese Vorgabe und macht deutlich, dass Kliniken sicherstellen müssen, dass Rezepte nur für lebende Patienten ausgestellt werden.
Die Klinik muss nun die vollen Medikamentenkosten zurückzahlen. Das Urteil dient als Mahnung an Arztpraxen, ihre Überprüfungsverfahren zu verbessern. Fortschritte bei digitalen Gesundheitsakten könnten helfen, ähnliche Fehler künftig zu vermeiden.






