27 April 2026, 06:31

Gerichte bestätigen: Ärzte müssen TI-Anschlusskosten selbst tragen

Eine detaillierte Poster-Illustration eines deutschen Krankenhauses mit Gebäuden, die Fenster, Türen und Balkone aufweisen, begleitet von Text, der seine Größe, seinen Standort und seine Merkmale beschreibt.

Gerichte bestätigen: Ärzte müssen TI-Anschlusskosten selbst tragen

Ärzte in Deutschland sehen sich in juristischen Auseinandersetzungen um Zuschüsse für die Telematikinfrastruktur (TI) immer wieder mit Rückschlägen konfrontiert. Zwei separate Klagen – eine von einer Stuttgarter Orthopädin, eine andere von einem Kinderarzt – hatten die Erstattungsbeträge für die TI-Anschlusskosten angefochten. Beide Verfahren wurden letztlich abgewiesen und bestätigten damit die gerichtliche Haltung zur Kostenbeteiligung bei der Einführung des Systems.

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Das jüngste Urteil erging nach einer Klage einer Stuttgarter Orthopädin, die ihre Vergütungsmitteilung für das dritte Quartal 2018 anfocht. Sie argumentierte, die Pauschale von 3.150 Euro für die TI-Betriebskosten sei unzureichend. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) bestätigte jedoch die Entscheidung und stellte klar, dass pauschale Zahlungen nicht sämtliche Ausgaben decken müssten. Zwar könnten "extrem niedrige" Erstattungen Bedenken wecken, doch die aktuellen Beträge seien angemessen, so das Gericht.

Ein ähnlicher Fall tauchte 2020 auf, als ein Kinderarzt auf vollständige Erstattung von knapp 3.900 Euro für TI-Kosten klagte. Das LSG wies die Klage 2022 ab, und der Arzt zog 2024 eine Berufung zurück. Das Gericht urteilte, dass die Beteiligung der Leistungserbringer an den Einführungskosten der TI mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Die TI, die unter anderem durch bis zu eine Milliarde Euro aus Versicherungsbeiträgen finanziert wird, soll die digitale Vernetzung in Arztpraxen und Apotheken fördern. Trotz der finanziellen Belastung für die Leistungserbringer hält das LSG an der Rechtmäßigkeit der Teil-Erstattung fest.

Die Urteile bestätigen, dass Ärzte sich mit teilweisen Zuschüssen für die TI-Anschlusskosten abfinden müssen. Zwar ließ das Gericht offen, ob extrem niedrige Erstattungen überprüft werden könnten, am grundsätzlichen Rahmen ändert sich jedoch nichts. Die Leistungserbringer werden auch künftig einen Teil der Kosten für Deutschlands digitale Gesundheitsinfrastruktur tragen müssen.

Quelle