Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Delia CasparGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat gegen Der Spiegel eine einstweilige Verfügung wegen der Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal zu veröffentlichen. Das Urteil verbietet der Redaktion zudem, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe künstlich erzeugte pornografische Inhalte mit der Gesichtsabbildung seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt oder verbreitet.
Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass Zitate aus einer privaten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei gesendet hatte, dem Schutz der Privatsphäre unterliegen. Der Spiegel darf diese Auszüge nicht länger veröffentlichen, da sie in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ fallen, der besonders geschützt ist.
Das Gericht sah zudem keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen gefälschte Pornografie mit dem Abbild Fernandes’ hergestellt und verbreitet haben soll. Dennoch bleibt es dem Magazin erlaubt, über die separaten Vorwürfe Fernandes’ wegen körperlicher Gewalt durch Ulmen zu berichten. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt bereits wegen dieser Vorfälle im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Ulmens Anwälte argumentierten, die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel habe zu übermäßiger Medienaufmerksamkeit und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt. Sie hoffen nun, dass das Urteil voreilige Schuldzuweisungen eindämmt und die Diskussion wieder ins Gleichgewicht bringt.
Als Reaktion auf den Skandal kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen. Auch andere Politikerinnen wie SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang setzen sich für strengere Regelungen zum Missbrauch von KI ein.
Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, bestimmte Behauptungen über Ulmen zu verbreiten. Sie hindert das Magazin jedoch nicht daran, über die laufenden Ermittlungen wegen häuslicher Gewalt zu berichten. Unterdessen arbeiten Gesetzgeber daran, rechtliche Lücken im Umgang mit KI-generiertem Missbrauch zu schließen.
