01 May 2026, 16:37

BMG passt Arzneimittelpreise an: Mehr Verfügbarkeit, aber höhere GKV-Beiträge drohen

Ein Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Einsparungen, die Steuerzahler durch verhandelte niedrigere Arzneimittelpreise sparen werden" mit einem Logo.

BMG passt Arzneimittelpreise an: Mehr Verfügbarkeit, aber höhere GKV-Beiträge drohen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Änderungen bei den Preisregelungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel bekannt gegeben. Während die meisten Preisdeckel und Herstellerrabatte bestehen bleiben, wurden gezielte Anpassungen vorgenommen, um die Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente zu gewährleisten. Mit der Maßnahme soll ein Ausgleich zwischen Kostendämpfung und der Notwendigkeit stabiler Arzneimittelversorgung im Gesundheitssystem gefunden werden.

Seit 2024 haben der Preisstopp und die verpflichtenden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Einsparungen in Höhe von 2,19 Milliarden Euro beschert. Diese Maßnahmen bleiben nach der jährlichen Überprüfung durch das BMG auch für 2026 weitgehend unverändert. Ausnahmen gibt es jedoch bei neu zugelassenen Arzneimitteln ohne therapeutische Alternativen – hier können die Preise neu verhandelt werden.

Zudem hat das BMG den Preisstopp für Immunglobuline gelockert, um Engpässe zu vermeiden. Pharmaunternehmen, die unter übermäßiger finanzieller Belastung leiden, können nun Befreiungen von den gesetzlichen Rabattpflichten beantragen. Ein Inflationsausgleichsmechanismus soll die Last weiter verringern: Für 2025 sind Entlastungen in Höhe von 170 Millionen Euro vorgesehen, für 2026 werden rund 79 Millionen Euro erwartet.

Trotz dieser Anpassungen könnte die Beibehaltung des Preisstopps den Zusatzbeitragssatz der GKV im Jahr 2026 auf bis zu 2,9 Prozent treiben. Experten warnen, dass weitere Entlastungen nötig sein werden, um die Beitragssätze zu stabilisieren und zusätzliche Erhöhungen zu vermeiden.

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Die jüngsten Beschlüsse halten die meisten Sparmaßnahmen aufrecht, bieten aber gezielte Erleichterungen für unverzichtbare Therapien. Die Anpassungen des BMG zielen darauf ab, die Arzneimittelversorgung zu sichern, ohne das Krankenversicherungssystem zu überlasten. Durch fortlaufende Beobachtung soll entschieden werden, ob 2026 weitere Schritte zur Kostendämpfung erforderlich sind.

Quelle