BGH verhandelt über Transparenz des Schufa-Scoring-Systems und DSGVO-Konformität
Juliane SontagBGH verhandelt über Transparenz des Schufa-Scoring-Systems und DSGVO-Konformität
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe läuft derzeit ein Rechtsstreit über die Transparenz des Schufa-Scoring-Systems. Fünf Privatpersonen haben Klage eingereicht und argumentieren, dass die aktuellen Angaben zur Berechnung der Bonitätswerte nicht ausreichend sind.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen betont, dass dieses aktualisierte System bereits zukünftige Transparenzstandards erfülle und jeden Faktor sowie dessen Gewichtung in der Berechnung offengelegt werde.
Die Kläger fordern jedoch tiefere Einblicke in die Logik hinter der Bewertung. Ihrer Ansicht nach genügen die bisherigen Angaben der Schufa nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der BGH muss nun entscheiden, ob die aktuellen Offenlegungen der Schufa den DSGVO-Vorgaben für Transparenz bei automatisierten Entscheidungsverfahren entsprechen.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Ab November 2026 tritt ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme in Kraft. Die Schufa plant, ihr neues Modell bis Ende 2028 vollständig umzusetzen und damit das ältere, komplexere System abzulösen.
Die Entscheidung des BGH wird klären, welche Pflichten Unternehmen nach der DSGVO bei der Nutzung algorithmischer Bewertungen haben. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie detailliert Offenlegungen bei datenbasierten Bewertungen sein müssen. Das Ergebnis wird sowohl die Praxis der Schufa als auch künftige Transparenzstandards prägen.






