Baden-Württemberg vereinfacht sichere Schulwege mit neuem Erlass
Neue Verordnung aus Baden-Württemberg erleichtert sichere Schulwege
Mit einem neuen Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg können Städte und Gemeinden leichter sichere Schulwege einrichten. Bis Ende 2023 hatten bereits 125 Kommunen nach den aktualisierten Regelungen Schulstraßen oder Schulzonen eingeführt. Die Maßnahmen sollen das Verkehrschaos verringern und die Sicherheit von Kindern im Umfeld von Schulen verbessern.
Der Erlass vereinfacht das Verfahren für lokale Behörden, um Schulstraßen und -zonen einzurichten. In diesen Bereichen wird der motorisierte Verkehr während der Bring- und Abholzeiten eingeschränkt, wobei Anwohner und Menschen mit Behinderung ausgenommen bleiben. Schulzonen gehen noch einen Schritt weiter: Hier sind Fahrzeuge dauerhaft verboten, sodass die Straßen zu fußgängerfreundlichen Räumen für zu Fuß Gehende, Rollende oder Radfahrende werden.
Gemeinden können zudem separate Bring- und Abholzonen in der Nähe ausweisen. Dadurch wird das Gedränge direkt vor den Schulen reduziert, während Eltern ihre Kinder dennoch sicher absetzen können. Das Ministerium hat klare rechtliche Schritte vorgegeben, darunter Schilderpflichten, Straßenbeurteilungen sowie die Abstimmung zwischen Gemeinden, Verkehrsbehörden und Schulen.
Zur Unterstützung der Umstellung bietet das Landesprogramm MOVERS praktische Hilfen an. Dazu gehören Schulwegpläne, Fahrradtrainings sowie Beratung für Eltern und Kinder, um selbstständig unterwegs zu sein. Zudem stellt das Ministerium den Kommunen Leitfäden und Informationsmaterial zur reibungslosen Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
Bisher haben 125 Gemeinden Schulstraßen oder -zonen eingeführt. Durch weniger Bürokratie und zusätzliche Unterstützung wird erwartet, dass weitere Städte und Gemeinden nachziehen. Die gemeinsamen Anstrengungen zielen darauf ab, rund um Schulen sicherere und ruhigere Umgebungen zu schaffen – und Kinder zu aktiver Mobilität zu ermutigen.






