AfD-Politiker scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht in Ludwigshafen
Juliane SontagAfD-Politiker scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht in Ludwigshafen
AfD-Politiker Joachim Paul hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Beschwerde zurück und schloss damit alle verbleibenden Rechtswege. Die Entscheidung folgt einer Reihe früherer Urteile, die sich gegen seine Zulassung zur Wahl aussprachen.
Der Streit begann Anfang August, als der städtische Wahlausschuss Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausschloss. Die Behörden beriefen sich dabei auf Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungsloyalität, gestützt auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. In den Berichten wurden seine Kontakte zu rechtsextremen Kreisen detailliert beschrieben.
Paul wehrte sich gegen den Ausschluss und zog durch mehrere Instanzen. Zunächst wies das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße seinen Eilantrag ab. Die Richter begründeten dies damit, dass er nicht ausreichend Beweise vorgelegt habe, um eine Verletzung seiner Grundrechte nachzuweisen. Auch seine anschließende Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz blieb erfolglos.
Mit der nunmehrigen Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht ist das Verfahren vorerst abgeschlossen. Dennoch ist der Prozess nicht vollständig beendet: Sobald das Wahlergebnis bekannt gegeben wird, hat Paul zwei Wochen Zeit, um eine Überprüfung zu beantragen. Falls die Aufsichtsbehörde das Ergebnis bestätigt, kann er die Angelegenheit erneut vor das Verwaltungsgericht Neustadt bringen. Dort müsste das Gericht dann prüfen, ob sein Ausschluss das Wahlergebnis beeinflusst hat und ob er rechtmäßig war.
Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann Paul nicht an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen. Die Entscheidung des Wahlausschusses bleibt bestehen – gestützt durch verfassungs- und verwaltungsrechtliche Urteile. Jegliche weitere Prüfung würde sich erst nach der Wahl ausschließlich auf die Gültigkeit der Abstimmung konzentrieren.