17 March 2026, 10:28

Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte mit flexibleren Fristen

Alter Buchumschlag mit der Aufschrift "Düngemittel Saatgut Landwirtschaftliche Geräte 1941" mit einer Illustration einer grünen Pflanze mit Blättern und Stielen, umgeben von Weiß.

Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte mit flexibleren Fristen

Landwirte in Baden-Württemberg erhalten mehr Flexibilität bei Düngeverboten

Landwirte in Baden-Württemberg müssen sich in diesem Herbst auf Änderungen bei den Zeiträumen für Düngebeschränkungen einstellen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine flexible Anpassung der Sperrfrist für bestimmte Flächen genehmigt. Ziel der Neuregelung ist es, die Vorgaben besser an regionale Bedingungen und Wetterverläufe anzupassen, ohne die Effizienz der Stickstoffnutzung zu beeinträchtigen.

Die neue Regelung ermöglicht es den Landratsämtern, den Beginn und das Ende der verbotenen Düngeperiode um bis zu vier Wochen zu verschieben. Behörden können die Genehmigungen einzeln, in Gruppen oder per Allgemeinverfügung erteilen – allerdings nur im Einvernehmen mit sowohl landwirtschaftlichen als auch wasserwirtschaftlichen Fachstellen. Die Gesamtlänge des Verbots bleibt dabei unverändert.

Bisher mussten Landwirte am Ende jeder Düngesaison den Nährstoffeinsatz dokumentieren und die Aufzeichnungen bei Änderungen der Schlagkennzeichnung anpassen. Diese Aktualisierungen erforderten oft spezielle Softwarelösungen wie Ackerprofi, um mit überarbeiteten Karten und Stickstoffgrenzen konform zu bleiben. Die aktuelle Änderung baut auf bestehenden Vorschriften auf, bietet jedoch mehr Spielraum für regionale Unterschiede.

Die Entscheidung steht im Einklang mit der bundesweiten Praxis, Düngebeschränkungen an die Nitratwerte in betroffenen Gebieten zu knüpfen. Durch die Berücksichtigung von Wetter- und Bodenbedingungen erhofft sich das Ministerium, unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen.

Die zeitliche Verschiebung gibt Landwirten mehr Handlungsspielraum bei der Ausbringung stickstoffbetonter Düngemittel. Die Landratsämter steuern den Prozess und stellen sicher, dass sowohl landwirtschaftliche als auch wasserrechtliche Auflagen eingehalten werden. Die Maßnahme tritt in diesem Herbst in Kraft – die Gesamtlänge der Sperrfrist bleibt dabei unverändert.

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