Zoll beschlagnahmt Luxusgüter im Wert von 24.000 Euro bei Stuttgart-Reisendem
Cetin GeißlerZoll beschlagnahmt Luxusgüter im Wert von 24.000 Euro bei Stuttgart-Reisendem
Ein 43-jähriger Reisender aus dem Raum Stuttgart ist mit nicht deklarierten Luxusgütern im Wert von über 24.000 Euro erwischt worden. Zollbeamte des Hauptzollamts Singen beschlagnahmten die Waren, nachdem sie festgestellt hatten, dass diese das gesetzliche Freigrenze für zollfreie Einfuhren deutlich überschritten.
Der Mann räumte ein, die Güter transportiert zu haben, behauptete jedoch, beim vorherigen Grenzübergang sei kein Zollpersonal anwesend gewesen.
Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende aus der Schweiz einreiste und Kleidung sowie eine Armbanduhr mitführte. Nach EU-Vorschriften dürfen Personen ab 17 Jahren Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei aus Nicht-EU-Ländern einführen. Die beschlagnahmten Güter lagen jedoch mehr als das Achtzigfache über diesem Freibetrag.
Die Zollbehörden leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Mann ein. Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 4.600 Euro durfte der Reisende seine Fahrt fortsetzen.
Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Zollbestimmungen bei hochwertigen Gütern. Die Behörden haben rechtliche Schritte eingeleitet, und der Reisende beglich die ausstehenden Abgaben, bevor er entlassen wurde. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung laufen weiterhin.






