Wasserschaden in Ludwigsburg: Versicherung verweigert Zahlung wegen Wartungsklausel
Juliane SontagWasserschaden in Ludwigsburg: Versicherung verweigert Zahlung wegen Wartungsklausel
Eine Familie aus Ludwigsburg sitzt auf einer Reparaturrechnung von 2.500 Euro, nachdem ihre Wohngebäudeversicherung einen Wasserschaden nicht übernehmen wollte. Die Gerstenbergs entdeckten das Problem, als sich Feuchtigkeitsflecken an ihrer Decke bildeten – doch ihr Antrag auf Schadensersatz wurde wegen einer Wartungsklausel im Vertrag abgelehnt. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf strengere Versicherungsbedingungen und die Bedeutung regelmäßiger Instandhaltung.
Die Probleme begannen, als sich zwischen Küche und Wohnzimmer der Gerstenbergs ein Feuchtigkeitsfleck an der Decke bildete. Zunächst vermuteten sie ein Leck in einer Heizungsleitung im Obergeschoss. Erst nach zwei Wochen und mehreren Besuchen von Handwerkern stellte sich die wahre Ursache heraus: Eine undichte Bodenfuge in der Duschkabine hatte monatelang Wasser austreten lassen.
Als die Familie den Schaden bei ihrer Versicherung meldete, lehnte diese die Zahlung ab. Das Unternehmen berief sich darauf, dass die Gerstenbergs ihre Immobilie nicht ordnungsgemäß instand gehalten hätten und damit gegen eine zentrale Vertragsklausel verstoßen hätten. Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichen Fällen bereits entschieden, dass Versicherungsnehmer Sicherheitsvorgaben einhalten müssen, um Anspruch auf Leistungen zu haben.
Der Fall zeigt, wie sich die Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung verändert haben. Seit 2021 sind in Neuerträgen automatisch Elementarschadenversicherungen enthalten, die etwa Überschwemmungen oder Sturmschäden abdecken. Kunden müssen diese Deckung nun aktiv abwählen, falls sie sie nicht wünschen. Eine aktuelle Analyse von DUP UNTERNEHMER und DISQ bewertete zudem 61 Versicherer – dabei schnitten Allianz, Barmenia, GEV, HDI, Nürnberger und WGV mit ihren Policen besonders gut ab.
Eine umfassende Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Brand-, Wasser-, Sturm- und Hagelschäden ab. Manche Tarife beinhalten sogar Schutz vor Naturgefahren. Doch wie die Gerstenbergs schmerzlich erfahren mussten, kann mangelnde Instandhaltung den Versicherungsschutz unwirksam machen.
Die Erfahrungen der Familie unterstreichen, wie entscheidend regelmäßige Kontrollen im Haushalt sind. Ohne Nachweise über Wartungsarbeiten zahlen selbst langjährige Versicherungen im Schadensfall möglicherweise nicht. Gleichzeitig verschärfen die Anbieter weiterhin ihre Bedingungen – und erschweren es Hausbesitzern, für vermeidbare Schäden Entschädigung zu erhalten.






