06 June 2026, 22:27

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern straffrei werden?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern straffrei werden?

Die Debatte über Deutschlands Gesetze zur Beleidigung von Politikern heizt sich vor der Justizministerkonferenz in Hamburg weiter an. Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der beleidigende Äußerungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt, steht vor Forderungen nach einer Abschaffung durch einige Abgeordnete, während andere darauf bestehen, dass er zum Schutz von Amtsträgern vor Hetze unverzichtbar bleibt. Auslöser der Diskussion ist ein jüngstes Gerichtsurteil, in dem eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz als „Lügenfritz“ (Lügner) bezeichnet hatte.

Die Initiative zur Streichung von Paragraf 188 erhält Unterstützung von Günter Krings (CDU), der argumentiert, das Gesetz sei möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Allerdings lehnt er eine Lockerung der Strafen für allgemeine Beleidigungen nach Paragraf 185 ab und schlägt stattdessen vor, die strengeren Regelungen auf diese Fälle auszuweiten. Seine CDU-Kollegin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter: Sie plädiert entweder für die vollständige Abschaffung oder eine deutliche Einschränkung von Paragraf 188 – verbunden mit Reformen bei Paragraf 185.

Auf der anderen Seite äußern SPD-Politiker vehementen Widerstand. Kathrin Wahlmann (SPD) kritisierte die Pläne zur Abschaffung des Gesetzes und warnte, dies würde Politiker schutzlos zurücklassen. Carmen Wegge (SPD) pflichtete ihr bei und verwies auf die zunehmenden Angriffe auf Amtsträger; Paragraf 188 schütze etwa Kommunalpolitiker und Bürgermeister vor Diffamierung. Auch die SPD in Niedersachsen lehnt die Streichung ab und setzt stattdessen auf Maßnahmen gegen Hassrede und Volksverhetzung.

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Erik Marquardt von den Grünen befürwortet zwar die Abschaffung von Paragraf 188, betont jedoch, dass gleichzeitig der Schutz vor Gewalt und Bedrohungen gegen Politiker gestärkt werden müsse. Das Thema wird nun auf der anstehenden Justizministerkonferenz in Hamburg diskutiert, wo eine Entscheidung über die Zukunft des Gesetzes fallen könnte.

Im Kern geht es um die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz von Amtsträgern. Während einige Abgeordnete Paragraf 188 für überholt halten, warnen andere, seine Abschaffung würde Politiker noch stärkerer Belästigung aussetzen. Das Ergebnis der Hamburger Konferenz könnte darüber entscheiden, ob das Gesetz reformiert, beibehalten oder endgültig gestrichen wird.

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