Stadtwerke gründen Tochterfirmen für schnellen Ausbau der E-Auto-Ladeinfrastruktur
Delia CasparStadtwerke gründen Tochterfirmen für schnellen Ausbau der E-Auto-Ladeinfrastruktur
Deutsche Versorgungsunternehmen intensivieren ihre Bemühungen, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Autos) auszubauen – trotz regulatorischer Hürden. In Tübingen und Zweibrücken wurden kürzlich Tochtergesellschaften gegründet, um den Infrastrukturausbau zu beschleunigen. Beide Projekte zielen darauf ab, zentrale Hindernisse auf dem Weg zur Elektromobilität zu überwinden.
In Tübingen hat die Stadtwerke Tübingen GmbH mit Ecowerk e-charge eine spezialisierte Tochtergesellschaft ins Leben gerufen, die sich ausschließlich auf Ladelösungen für E-Fahrzeuge konzentriert. Der Schritt erfolgte, nachdem das Unternehmen den Bedarf an spezialisierten Akteuren für den wachsenden Markt erkannt hatte. Zu den Zielen des neuen Unternehmens gehören der Aufbau eines dichten öffentlichen Ladenetzes, die Einführung eigener Tarifmodelle sowie die Bereitstellung von Ladeangeboten für Unternehmen und Privatkunden. Zudem übernimmt Ecowerk e-charge die Abrechnung für andere Betreiber und plant, sein Angebot schrittweise auf das Tübinger Stadtgebiet, Konzessionsflächen und angrenzende Gemeinden auszudehnen – je nach Nachfrage.
Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen, betont, dass Elektroautos bei Betrachtung der Gesamtkosten bereits heute preislich mit Benzin- oder Dieselfahrzeugen konkurrieren können. Seine Aussagen unterstreichen die wirtschaftliche Attraktivität des Umstiegs auf E-Mobilität, auch wenn infrastrukturelle Herausforderungen weiterhin bestehen.
In Zweibrücken nahm unterdessen im Januar 2025 die Ladestationen Südwest GmbH & Co. KG (LSG) als sogenannter Charge-Point-Operator (CPO) ihren Betrieb auf. Die Stadtwerke Zweibrücken halten eine Minderheitsbeteiligung an dem Joint Venture, das mittlerweile über 300 Ladestationen in der Pfalz verwaltet. Sophie-Charlotte Knecht, geschäftsführende Gesellschafterin der LSG, verweist auf anhaltende Hindernisse bei der Elektromobilitätswende – darunter Verbrauchersorgen wegen der Reichweite, hoher Anschaffungskosten und des Bedarfs an zuverlässigeren Lademöglichkeiten.
Beide Initiativen agieren im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das Netzbetreibern grundsätzlich untersagt, öffentliche Ladestationen zu besitzen oder zu betreiben – mit Ausnahme des privaten Gebrauchs. Dieses rechtliche Korsett hat die Versorger dazu veranlasst, eigenständige Tochtergesellschaften zu gründen, um die Vorschriften zu umgehen und den Ausbau voranzutreiben.
Die neuen Tochterunternehmen in Tübingen und Zweibrücken markieren einen wichtigen Schritt, um die Infrastrukturlücken im deutschen E-Auto-Markt zu schließen. Mit bereits Hunderten von Ladestationen und weiteren Expansionsplänen sollen die Projekte die Elektromobilität alltagstauglicher machen. Dennoch prägen regulatorische Grenzen weiterhin die Möglichkeiten der Versorger, sich in diesem Sektor zu engagieren.






