21 March 2026, 18:31

OLG Stuttgart kippt unklare Müller-Klauseln zu Online-Bestellungen und Abholung

Altes deutsches Wertpapier mit weißem Hintergrund, Text und Stempeln, die eine Verpflichtung anzeigen.

OLG Stuttgart kippt unklare Müller-Klauseln zu Online-Bestellungen und Abholung

Ein aktuelles Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart) hat die Rechte von Kunden geklärt, die Online-Bestellungen bei Müller in der Filiale abholen. Im Mittelpunkt der Entscheidung standen widersprüchliche Vertragsbedingungen der Drogeriemarktkette, die Käufer über ihre Widerrufsrechte im Unklaren ließen. Das Gericht erklärte Teile von Müllers Richtlinien für unklar und hob eine zentrale Klausel auf.

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Ursprünglich hieß es in Müllers Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass ein Kaufvertrag erst mit der Abholung und Bezahlung in der Filiale zustande komme. Gleichzeitig behaupteten dieselben Bedingungen, dass bereits das Klicken auf "Jetzt reservieren" online ein verbindliches Kaufangebot darstelle. Das OLG Stuttgart urteilte, dass diese Formulierungen einander widersprechen und bei Kunden Verwirrung stiften.

Das Gericht erklärte die Passage, die das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht ausschloss, wegen mangelnder Klarheit für unwirksam. Gleichzeitig stellte es jedoch fest, dass Abholungen in der Filiale nicht als Fernabsatzverträge gelten. Müller darf daher weiterhin das Widerrufsrecht für solche Transaktionen ausschließen.

Das Urteil bezog sich konkret auf die Praktiken von Müller, doch bleibt unklar, wie andere Ketten wie Rossmann, DM oder der Apotheken-Umschau ähnliche Fälle handhaben. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die Entscheidung Auswirkungen auf andere deutsche Gerichtsurteile hat.

Die Richtersprüche bestätigen, dass Müllers Bedingungen zu unpräzise waren, um Kunden pauschal ihr Widerrufsrecht zu verweigern. Zwar kann die Kette Rückgaben bei Filialabholungen weiterhin ausschließen, doch die Aufhebung unklarer Klauseln setzt ein Zeichen für mehr Transparenz. Verbraucher erhalten damit klarere Orientierung über ihre Rechte, wenn sie Produkte online reservieren und später persönlich abholen.

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