Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an die Apotheke zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Laut Behörden wird dies den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen verringern, für Arztpraxen jedoch zusätzliche Aufgaben mit sich bringen.
Die Regelung schafft die bisherige Pflicht ab, dass Pflegeheime Rezepte manuell an ihre beliefernde Apotheke weiterleiten müssen. Dadurch sollen jährlich rund 5 Millionen Euro an Verwaltungskosten eingespart werden. Gleichzeitig bedeutet die Umstellung jedoch, dass Ärzte nun Lieferverträge prüfen und E-Rezepte elektronisch übermitteln müssen – pro Vorgang kommen so etwa 30 Sekunden zusätzliche Arbeit hinzu.
Das Ministerium rechnet damit, dass dadurch in Arztpraxen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro entstehen. Trotz der Mehrbelastung sorgen technische Vorkehrungen dafür, dass Pflegeheime weiterhin Benachrichtigungen über verschriebene Medikamente erhalten, sofern die Bewohner nicht widersprechen. Die Maßnahme gilt als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den speziellen Service integriert sind.
Insgesamt verbleibt für die Pflegeheime eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro. Ziel des Gesetzes ist es, den Umgang mit Rezepten zu vereinfachen – allerdings wird die Arbeitslast lediglich umverteilt. Ärzte tragen höhere Kosten und mehr Aufwand pro Übermittlung, während das System bis zur vollständigen Anbindung der Pflegeheime im Jahr 2029 bestehen bleibt.






