Neue AVV-Regeln in Baden-Württemberg revolutionieren die Rezeptabrechnung in Apotheken
Suse RädelNeue AVV-Regeln in Baden-Württemberg revolutionieren die Rezeptabrechnung in Apotheken
Aktualisierung des Arzneimittelversorgungsvertrags (AVV) in Baden-Württemberg: Neue Regeln für die Abrechnung von Rezepten
Eine kürzliche Anpassung des Arzneimittelversorgungsvertrags (AVV) in Baden-Württemberg verändert die Abwicklung von Rezepten in Apotheken. Seit dem 1. Januar 2023 vereinfachen die neuen Bestimmungen die Abrechnung von elektronischen und Papierrezepten. Die Änderungen zielen darauf ab, Prozesse zu straffen – ohne zusätzlichen Aufwand für Apotheken oder Verzögerungen bei Zahlungen.
Zwei Abrechnungswege möglich Nach dem überarbeiteten AVV können Apotheken ihre Abrechnungen nun auf zwei Wegen vornehmen: entweder in Eigenregie oder über eine Clearingstelle. Wird letztere gewählt, müssen jedoch sämtliche Abrechnungen eines Monats über denselben Anbieter laufen. Zudem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Zahlungen innerhalb von zehn Tagen zu leisten – was die Liquidität der Apotheken verbessert.
Erfolgreicher Praxistest in Stuttgart Eine Apotheke in Stuttgart war im Januar die erste, die das neue System erprobte. Sie rechnete Muster-16-Rezepte im Wert von über 80.000 Euro ab, darunter ein Einzelrezept mit einem Volumen von mehr als 40.000 Euro. Der Test zeigte, dass sich Papier- und E-Rezepte problemlos innerhalb desselben Monats gemeinsam abrechnen lassen.
Scanacs treibt die Umstellung voran Das Unternehmen Scanacs, ein zentraler Akteur bei der Umsetzung, hat Apotheken in die Lage versetzt, die gemischte Abrechnung effizient zu handhaben. Geschäftsführer Frank Böhme bezeichnete die Entwicklung als „Meilenstein“. Bis zum Ende der Übergangsphase will das Unternehmen den Prozess weiter optimieren, damit er zum Standard wird. Aufgrund der hohen Nachfrage sollen in Kürze weitere Apotheken im Land das System nutzen.
Klarere Vorgaben für die Abrechnung Die aktualisierte Fassung des AVV schränkt zudem ein, dass Apotheken E-Rezepte nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen dürfen – und Papierrezepte nicht über eine Clearingstelle einreichen können. Diese Regelung sorgt für mehr Einheitlichkeit bei der Abwicklung der Ansprüche.
Fazit: Schneller, einfacher, zukunftsfähig Das neue Abrechnungssystem ist bereits operativ im Einsatz. Erste Erfahrungen zeigen, dass die gemischte Abrechnung reibungslos funktioniert. Apotheken profitieren von schnelleren Zahlungen und einem geringeren Verwaltungsaufwand. Da immer mehr Standorte die Methode übernehmen, wird sie sich voraussichtlich in ganz Baden-Württemberg als Standard durchsetzen.






