20 March 2026, 14:27

Lebenslange Haft für brutalen Mord an Mutter auf dem Heimweg

Ein Polizeiwagen mit weißer, blauer und schwarzer Lackierung fährt auf einer Straße neben einem Wald, mit Gras und einem Schild am Straßenrand und Bäumen im Hintergrund.

Mord an Frau auf Waldweg: Lebenslange Haft für 47-Jährigen in Stuttgart - Lebenslange Haft für brutalen Mord an Mutter auf dem Heimweg

Ein 47-jähriger Mann ist wegen des Mordes an einer 38-jährigen Mutter in Baden-Württemberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Opfer, eine zweifache Mutter, war im Februar 2025 auf dem Heimweg von der Arbeit mit einem E-Scooter unterwegs, als sie angegriffen wurde. Das Urteil folgt einem Prozess, der sich maßgeblich auf Indizienbeweise stützte.

Der Leichnam der Frau wurde erst drei Monate nach der Tat in einem Waldstück versteckt aufgefunden. Die Ermittler bestätigten, dass sie durch massive Gewalteinwirkung im Halsbereich ums Leben gekommen war. Während des Verfahrens legten die Staatsanwälte Beweise vor, aus denen hervorging, dass der Angeklagte sich an zwei verschiedenen Tagen vor dem Mord jeweils etwa drei Stunden lang in der Nähe des Tatorts aufgehalten hatte.

Die Verurteilung basierte vor allem auf den Standortdaten des Mobiltelefons des Angeklagten, die ihn am Tatort platzierten. Trotz des Schuldspruchs konnte das Gericht kein klares Motiv für die Tat feststellen. Neben der lebenslangen Haftstrafe verurteilte der Richter den Mann zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Kinder des Opfers. Zudem muss er die Kosten für die Beerdigung und die Überführung der Verstorbenen in ihre mongoleische Heimat tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte bleibt bis zum Abschluss der weiteren juristischen Schritte in Untersuchungshaft.

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Der Fall endete mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft, wobei dem Verurteilten das Recht auf Revision bleibt. Die finanzielle Entschädigung sowie die Übernahme der Bestattungskosten wurden als Teil des Strafmaßes festgesetzt. Bisher wurden aus Baden-Württemberg keine öffentlichen Reaktionen oder lokale Initiativen in Zusammenhang mit dem Urteil gemeldet.

Quelle