24 May 2026, 08:28

Koblenz erhöht Zuschüsse für Berufsschüler – doch wer zahlt die Millionenlücke?

Stadtpersonalamt untersucht: Haben Mitarbeiter der Stadt Koblenz Millionen an Schaden verursacht?

Koblenz erhöht Zuschüsse für Berufsschüler – doch wer zahlt die Millionenlücke?

Koblenz leidet seit Jahren unter finanzieller Belastung durch veraltete Zuschüsse benachbarter Landkreise. Die Stadt plant nun, diese Zahlungen zu erhöhen, nachdem sie seit 2014 Verluste von über 5 Millionen Euro verbuchen musste. Gleichzeitig wird geprüft, ob frühere Entscheidungen die Haushaltslücke verschärft haben.

Ursache des Problems ist eine langjährige Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Zuschüssen der umliegenden Kreise für Berufsschülerinnen und -schüler. Koblenz gibt durchschnittlich 406,80 Euro pro Teilzeit-Berufsschülerin oder -schüler aus, erhält von den Nachbarregionen jedoch nur 190 Euro. Da von den 7.504 Berufsschülerinnen und -schülern 1.932 aus anderen Kreisen kommen, entsteht der Stadt dadurch ein jährliches Defizit von über 400.000 Euro.

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Ab Januar dieses Jahres steigen die Beiträge der betroffenen Landkreise – Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald – rückwirkend auf 300 Euro pro Schülerin oder Schüler. Bis 2028 soll der Betrag schrittweise auf 400 Euro angehoben werden. Zudem will die Stadt die Kostenentwicklung enger überwachen, um künftige Zahlungen schneller anpassen zu können.

Der Rechnungsprüfungsausschuss untersucht derzeit, ob eigenes Fehlverhalten der Stadt zu den finanziellen Verlusten beigetragen hat. Ungeklärt bleibt, warum die Zuschüsse trotz steigender Ausgaben nicht früher angepasst wurden. Geprüft wird auch, ob eine Berufshaftpflichtversicherung Teile der Fehlbeträge abdecken könnte.

Die neuen Regelungen zur Finanzierung sollen die Belastung für Koblenz künftig verringern. Die Kreisumlagen werden nun stärker an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet, was das jährliche Defizit der Stadt mindern dürfte. Parallel dazu bewertet der Rechnungsprüfungsausschuss weiterhin frühere Entscheidungen und mögliche Entschädigungsansprüche.

Quelle