08 June 2026, 22:28

Gericht verbietet Linkspartei Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen fehlender Beweise

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linkspartei Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen fehlender Beweise

Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbände der Linkspartei verboten, Teile einer Pressemitteilung über AfD-Politiker erneut zu verbreiten. Der Streit begann, nachdem ein Abgeordneter der Linkspartei AfD-Mitgliedern vorwarf, im April 2025 während einer Parlamentssitzung seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Dreizehn AfD-Abgeordnete reichten daraufhin Klage ein und behaupteten, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.

Der Konflikt entzündete sich im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, als ein Politiker der Linkspartei behauptete, AfD-Mitglieder hätten seine durch Parkinson verursachten Zitterbewegungen nachgeahmt. Die Linkspartei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Daraufhin beantragten 13 AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Anschuldigungen seien falsch und rufschädigend.

Das Oberlandesgericht Rostock gab den AfD-Politikern recht und urteilte, die Linkspartei könne die Verspottung nicht beweisen. Die Richter betonten, zwar müssten Politiker scharfe Kritik ertragen, unbewiesene persönliche Beleidigungen gingen jedoch zu weit. Zudem stellten sie infrage, warum keine Zeugen oder Beweise die Darstellung der Linkspartei stützten.

Ein früherer Versuch der AfD, die Pressemitteilung vollständig blockieren zu lassen, war beim Landgericht Rostock nur teilweise erfolgreich gewesen. Diesmal bestätigte das Oberlandesgericht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, um Reputationen zu schädigen.

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Das Urteil verbietet den beiden Kreisverbänden der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich maßgeblich auf das Fehlen von Beweisen für die Verspottungsvorwürfe. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen politischer Kritik auf, wenn es um persönliche Anschuldigungen geht.

Quelle