07 May 2026, 10:29

Gericht kippt 95.000-Euro-Erstattung für ungültige Corona-Speicheltests

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Gericht kippt 95.000-Euro-Erstattung für ungültige Corona-Speicheltests

Ein bayerisches Corona-Testzentrum hat seinen Rechtsstreit um ausstehende Erstattungen verloren. Die Einrichtung, die Ende 2021 eingerichtet worden war, hatte sich auf Speichel-Schnelltests gestützt, die später für ungültig erklärt wurden. Die Behörden hatten zunächst fast 95.000 Euro für vier Monate Testbetrieb gezahlt, bevor sie alle Zahlungen einstellten.

Das Zentrum nahm seinen Betrieb im Dezember 2021 im Auftrag des Landratsamts Dachau auf. Von Anfang an setzte es auf einen Speicheltest (AT088/21) und bestellte über 200.000 Testkits. Bis März 2022 hatte sich der Betreiber bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert.

Im April 2022 genehmigte die KV eine Zahlung von rund 95.000 Euro für Leistungen zwischen Januar und April. Doch bereits Mitte 2022 wurden die Speicheltests nicht mehr anerkannt. Ein Jahr später, im August 2023, widerrief die KV ihre Entscheidung und setzte alle Gebühren sowie Materialkosten auf null.

Der Betreiber zog vor Gericht und behauptete, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass die Tests ungültig seien. Er berief sich darauf, den Zusicherungen des Lieferanten vertraut zu haben. Doch das Verwaltungsgericht München wies diese Argumentation zurück: Das Vertrauen auf den Lieferanten entbinde nicht von der Verantwortung, nur zugelassene Tests einzusetzen. Die Klage wurde abgewiesen, und die Tests wurden endgültig für nicht erstattungsfähig erklärt.

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Mit dem Urteil verliert der Betreiber die zuvor bewilligten 95.000 Euro. Die Entscheidung unterstreicht zudem, dass nur offiziell zugelassene Tests für eine öffentliche Finanzierung infrage kommen. Bisher wurden keine weiteren Rechtsmittel angekündigt.

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