23 May 2026, 04:36

Gericht entscheidet im #MeToo-Streit zwischen Schedlich und Gelbhaar

Grüne Politikerin Schedlich gewinnt Prozess gegen Gelbhaar

Gericht entscheidet im #MeToo-Streit zwischen Schedlich und Gelbhaar

Ein deutsches Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, über die der Rundfunksender RBB berichtet hatte – und die dieser später als fehlerhaft eingestufte Berichterstattung zurücknahm. Das Urteil setzt einen Schlusspunkt unter eine langwierige Kontroverse, die Gelbhaars politische Karriere nachhaltig prägte.

Ausgelöst wurde der Streit, als der RBB in einem Beitrag eine eidesstattliche Versicherung von Klara Schedlich zu Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens gegen Stefan Gelbhaar veröffentlichte. Viele dieser Anschuldigungen erwiesen sich später als nicht haltbar, woraufhin Gelbhaar alle Vorwürfe zurückwies und sie als falsch bezeichnete.

Im Zuge der Eskalation verlor Gelbhaar die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Daraufhin verließ er Anfang 2025 vorzeitig das Parlament und beendete damit seine politische Amtszeit. Der RBB entschuldigte sich unterdessen öffentlich für die Art und Weise, wie er mit den Vorwürfen gegen Gelbhaar umgegangen war.

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Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte nun, dass Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen dürfe. Das Gericht wies zwar nicht alle ursprünglichen Vorwürfe zurück, schränkte jedoch ein, welche Behauptungen rechtlich zulässig wiedergegeben werden dürfen.

Die Entscheidung ermöglicht es Schedlich, sich zu konkreten Äußerungen zu bekennen, während gleichzeitig die Mängel in der umfassenderen #MeToo-Berichterstattung anerkannt werden. Gelbhaars Rückzug aus dem Parlament folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur – eine direkte Folge des Skandals. Die Entschuldigung des RBB bleibt dokumentiert und unterstreicht die langfristigen Auswirkungen des Falls auf beide Beteiligte.

Quelle