08 May 2026, 18:29

Gehaltsreform für Bundesbeamte: dbb wirft Dobrindt Verfassungsbruch vor

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierten Entwürfen und Anmerkungen.

Gehaltsreform für Bundesbeamte: dbb wirft Dobrindt Verfassungsbruch vor

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) drängt auf Änderungen am geplanten Gehaltsreformgesetz für Bundesbeamte. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Entwurf sieht zwar höhere Einstiegsgehälter vor, stößt aber in zentralen Punkten auf Kritik.

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Dobrindts Plan sieht vor, dass neue Beamte künftig in die zweite Gehaltsstufe einsteigen, was die Anfangsbezüge erhöht. Umstritten ist jedoch die Annahme eines geschätzten Partnereinkommens von 20.000 Euro pro Jahr, das das alte „Alleinverdiener-Modell“ ersetzt. Beamtenvertreter argumentieren, dass dieser Faktor außerhalb des Einflussbereichs der Beschäftigten liege und rechtlich fragwürdig sei.

Für Beamte der B-Besoldungsgruppe fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für A-Beschäftigte. Der dbb verweist insbesondere auf die 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4 und wirft der Reform vor, gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“ zu verstoßen, die Mindestabstände zwischen den Gehaltsstufen vorschreibt. Zudem beruft sich der Verband auf das „Leistungsprinzip“ und besteht darauf, dass Gehälter die individuelle Arbeitsleistung widerspiegeln müssten – nicht hypothetische Haushaltseinkommen.

Obwohl der dbb die grundsätzliche Stoßrichtung der Reform unterstützt, stuft er Teile des Entwurfs als „verfassungswidrig“ ein. Die Gewerkschaft fordert eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede in der B-Besoldung. Auf Nachfrage zu den Bedenken lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.

Der Gesetzentwurf steht nun unter Druck, die Regelungen zu Gehaltsabständen und Partnereinkommensannahmen anzupassen. Die Einwände des dbb zielen auf verfassungsrechtliche Grundsätze ab – die Regierung muss diese Punkte klären, bevor die Reform vorankommt.

Quelle