GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – doch Bundesländer blockieren zentrale Pläne
Juliane SontagGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – doch Bundesländer blockieren zentrale Pläne
Deutschland hat mit der GEAS-Reform eine grundlegende Umgestaltung seines Asylsystems eingeleitet. Die Neuerungen umfassen neue Screening-Verfahren, beschleunigte Asylverfahren für bestimmte Fälle sowie strengere Regeln zu Bewegungsfreiheit und Leistungen. Einige Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.
Im Rahmen der Reform durchlaufen Geflüchtete bei ihrer Ankunft in Deutschland zunächst ein Screening durch die Bundespolizei, das auch eine Schutzbedarfsprüfung zur Identifizierung dringender Hilfsbedürfnisse vorsieht. Mehr als die Hälfte aller Asylanträge wird zudem in beschleunigten Verfahren bearbeitet – bedingt durch eine neue 20-Prozent-Klausel, die Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter dieser Schwelle betrifft.
Die Reform garantiert allen Kindern nach zwei Monaten Aufenthalt einen Anspruch auf Schulbesuch und sichert Minderjährigen eine vollständige Krankenversicherung zu. Gleichzeitig ermöglicht sie jedoch die Streichung von Leistungen oder die Verweigerung von Unterkünften bei Dublin-Fällen – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits für rechtswidrig erklärt hat.
Die Bundesländer sind nun verpflichtet, Sekundärmigrationszentren mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit für Asylsuchende einzurichten, insbesondere in Dublin-Fällen. Doch Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verweigern die Einrichtung solcher Zentren. Zudem beschleunigt die Reform Abschiebeverfahren: Rechtliche Klagen gegen Abschiebungen führen nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung.
Kritiker monieren, die Reform gehe nicht auf die Ursachen der langen Asylverfahren ein. Statt die Abläufe zu beschleunigen, entstünden durch mehrere parallele Systeme zusätzlicher bürokratischer Aufwand und höhere Kosten. Die Änderungen haben eine Debatte über ihre Wirksamkeit und Fairness ausgelöst.






