Freiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehweg-Parkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Suse RädelFreiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehweg-Parkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Klage gegen Entfernung von Gehweg-Parkplätzen in Freiburgs Reichsgrafenstraße abgewiesen
Eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Freiburger Reichsgrafenstraße ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt recht und bestätigte damit ihre Entscheidung, strengere Parkregeln durchzusetzen. Der Fall könnte nun vor das Bundesverfassungsgericht gelangen, nachdem der Kläger ankündigte, in Berufung gehen zu wollen.
Der Streit begann, als die Stadt die seit langem geduldeten Parkflächen entlang des Gehwegs entfernte – mit Verweis auf Verstöße gegen die Verordnung zur Bekämpfung des illegalen Parkens von 2020. Ein Anwohner focht die Maßnahme an und argumentierte, die Behörden hätten die Interessen aller Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend abgewogen. Das Gericht wies beide Klagen zurück: sowohl die gegen das absolute Halteverbot als auch die gegen das Parkverbot auf dem Gehweg.
Das Urteil steht im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2024, die Kommunen mehr Spielraum bei der Neugestaltung öffentlicher Flächen einräumt. Behörden müssen nun konsequenter handeln, wenn Gehwege stark beeinträchtigt werden. Allerdings betonte das Gericht, dass Änderungen stets transparent dokumentiert werden müssen – insbesondere, wie die Belange von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern berücksichtigt werden.
Die Freiburger Verwaltung unterstrich ihre Position mit dem Hinweis, dass es kein gesetzliches Anrecht auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe. Der unterlegene Kläger kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen.
Die Abweisung der Klage bestätigt die Befugnis der Stadt, Parkbeschränkungen auf Basis der aktualisierten Bundesrichtlinien durchzusetzen. Sollte die Berufung erfolgreich sein, müsste das Bundesverfassungsgericht klären, ob der Fall grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft. Vorerst setzt das Urteil jedoch ein Zeichen dafür, wie deutsche Städte umstrittene öffentliche Räume regeln können.






