24 May 2026, 00:42

Drei Gleisbetreter stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke wird teuer: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Gleisbetreter stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten

Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Gleise nahe der Müngstener Brücke erwischt

Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt auf den Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Der Vorfall zwang die Behörden, den Zugverkehr für über 40 Minuten einzustellen, während Einsatzkräfte vor Ort waren. Zwei Erwachsene müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – die Kosten für den Einsatz mehrerer Behörden belaufen sich auf einen vierstelligen Betrag.

Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Brücke gemeldet: zwei Erwachsene und ein Kind, die sich alle widerrechtlich im gesperrten Gleisbereich aufhielten. Ihr Verhalten führte umgehend zur Sperrung der Strecke zwischen 12:09 und 12:50 Uhr, was zu Verspätungen für Reisende führte.

Die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeidirektion sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid reagierten umgehend auf den Vorfall. Die Feuerwehr Solingen stellte anschließend 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal in Rechnung, während die Wuppertaler Polizeidirektion pro erwachsenem Beteiligten 118,50 Euro berechnete. Die Bundespolizei schlug mit weiteren 99,60 Euro an Einsatzkosten zu Buche und leitete gegen die beiden Erwachsenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Hausfriedensbruchs ein.

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Auf Nachfrage gaben die Erwachsenen an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass sichtbar angebrachte Verbotszeichen unabhängig von digitalen Wegweisern zu beachten seien. Die Stadt Solingen hat inzwischen einen offiziellen Kostenbescheid nach dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens erlassen. Unterdessen prüft die Stadt Remscheid noch, ob zusätzliche Strafen verfolgt werden – eine Entscheidung steht bisher aus.

Der Vorfall sorgte nicht nur für Behinderungen im Schienenverkehr, sondern zog auch finanzielle Sanktionen für die Verantwortlichen nach sich. Beide Erwachsenen müssen nun mit Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, wobei die Gesamtkosten aus mehreren Behördenbelastungen mittlerweile über 800 Euro betragen. Die Behörden warnten erneut eindringlich vor den Gefahren und rechtlichen Risiken, die mit dem Betreten von Bahnanlagen verbunden sind.

Quelle