Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linkspartei
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Ministerpräsident Thüringens, ist mit seinem juristischen Vorstoß gescheitert, einen Antrag zur Gehaltsbegrenzung innerhalb der Linkspartei zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und begründete dies damit, dass der Fall zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg habe.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Vorschlag des Parteivorstands der Linken, die Bezüge von Abgeordneten auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers zu begrenzen. Ramelow argumentiert, der Plan sei verfassungswidrig und beeinflusse bereits jetzt interne Parteiwahlen.
Ursprünglich hatte Ramelow einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Linkspartei eingereicht. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass über den Gehaltsdeckel auf dem anstehenden Parteitag abgestimmt wird. Seine Anwälte behaupteten, der Vorstoß des Vorstands wirke sich bereits auf die Wahlen innerhalb der Partei aus und erfordere daher dringend eine Intervention.
Das Schiedsgericht lehnte den Antrag ab und erklärte, dieser sei voraussichtlich unzulässig. Die Richter urteilten, Ramelow habe kein schutzwürdiges rechtliches Interesse, da der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei. Trotz dieser Niederlage legte er Berufung gegen die Entscheidung ein.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über das Urteil des Schiedsgerichts und hob die Ablehnung von Ramelows Forderungen hervor. Sollte der Vorschlag des Parteivorstands angenommen werden, müssten Bundestags- und Europaabgeordnete der Linken ihre Bezüge deckeln. Ramelow beharrt darauf, dass der Plan gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoße – eine Auffassung, die das Schiedsgericht bisher nicht teilt.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Antrag zur Gehaltsbegrenzung auf dem Parteitag zur Abstimmung gebracht werden kann. Ramelows Berufung ist zwar noch anhängig, doch das erste Urteil deutet darauf hin, dass sein rechtlicher Widerstand auf erhebliche Hindernisse stößt. Das Ergebnis wird zeigen, ob sich die Abgeordneten der Linkspartei an die vorgeschlagenen Lohnbeschränkungen halten müssen.






