24 May 2026, 14:42

Autor warnt vor Paragraf 188: Wie ein Tweet zu 90 Tagessätzen führte

Beleidigungen gegen Politiker

Autor warnt vor Paragraf 188: Wie ein Tweet zu 90 Tagessätzen führte

Ein Autor hat sich zu Wort gemeldet, nachdem er vier Jahre nach einem Tweet, in dem er einen Politiker beleidigt hatte, einen Strafbefehl erhalten hat. Das Verfahren wurde im öffentlichen Interesse verfolgt – obwohl nie formell Anzeige erstattet worden war. Der Schriftsteller warnt nun, dass das gegen ihn angewendete Gesetz die Feindseligkeit gegenüber Politikern noch verschärfen könnte.

Der Vorfall begann, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor auf Social Media als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete. Ein Gericht verhängte später einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen mit der Begründung, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Anders als bei den meisten Beleidigungsklagen wurde dieser Fall von Amts wegen verfolgt – die Behörden handelten also ohne direkte Anzeige.

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Der Autor entging nur wegen seiner Kenntnisse im Medienrecht und im Justizsystem einer Verurteilung. Er argumentiert, dass Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der solche Verfahren ermöglicht, eine ungerechte Behandlung schafft, indem er Politiker über normale Bürger stellt. Über die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt – viele Angeklagte kommen so nie vor Gericht.

Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 kritisiert und ihn als Bedrohung für die freie Meinungsäußerung bezeichnet. Der Autor fürchtet nun, dass das Gesetz, sollte es nicht geändert werden, eher das öffentliche Ressentiment gegen Politiker vertiefen als sie zu schützen.

Der Fall wirft ein Schlaglicht darauf, wie das deutsche Rechtssystem mit Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens umgeht. Die Erfahrung des Autors zeigt, dass selbst kleine Äußerungen zu Sanktionen führen können, während die grundsätzliche Debatte lautet, ob das Gesetz mehr schadet als nützt. Vorerst bleibt die Regelung bestehen – und die Kritiker drängen auf eine Reform.

Quelle