500 Euro Strafe für Sozialbetrug: Mann verschweigt 6.000 Euro Einkünfte
Juliane Sontag500 Euro Strafe für Sozialbetrug: Mann verschweigt 6.000 Euro Einkünfte
Ein Mann aus Breisach wurde wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, nachdem er seine Einkünfte verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Leistungen bezog. Das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald entdeckte, dass er Zahlungen für Bauarbeiten erhalten hatte, ohne diese anzugeben. Die Behörden fordern nun die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Gelder.
Der Fall kam ins Rollen, als das Jobcenter feststellte, dass der Mann innerhalb von vier Monaten mehr als 6.000 Euro durch baubezogene Tätigkeiten verdient hatte. Trotz dieses Einkommens bezog er weiterhin Sozialleistungen in Höhe von über 3.300 Euro. Ermittler konnten mehrere Zahlungseingänge auf sein Kreditkartenkonto zurückverfolgen, die die nicht deklarierten Einnahmen bestätigten.
Das Amtsgericht Breisach erließ einen Strafbefehl und verhängte eine Geldstrafe von 500 Euro wegen Betrugs. Während es sich in diesem Fall um eine Einzelperson handelte, konzentrierten sich umfassendere Kontrollen in der Region bisher vor allem auf Unternehmen und weniger auf Freiberufler. Im März 2026 deckten Zollbehörden auf Baustellen 20 Unregelmäßigkeiten auf, in der Gastronomie waren es 11 – meist im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung durch Betriebe.
Über ähnliche Betrugsfälle bei Selbstständigen oder Freiberuflern im Bereich Breisgau-Hochschwarzwald wurden in den vergangenen zwei Jahren keine Berichte bekannt.
Der Mann muss nun die zu Unrecht bezogenen 3.300 Euro zurückzahlen. Die Strafe und die Rückforderungsanordnung folgen einem klaren Muster: Schwarzarbeit bei gleichzeitigem Bezug staatlicher Leistungen. Die Behörden überwachen weiterhin die Leistungsanträge, um weiteren Missbrauch des Systems zu verhindern.






