45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafe und Rückzahlung verurteilt
Suse Rädel45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafe und Rückzahlung verurteilt
Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Lahr sprach ihn schuldig, seine Erwerbstätigkeit verschwiegen zu haben, während er Arbeitslosengeld II bezog. Über einen Zeitraum von zwölf Monaten erhielt er so unberechtigt Leistungen in Höhe von mehr als 7.000 Euro.
Der Angeklagte ging während des Bezugs der Leistungen vom Jobcenter Ortenaukreis zwei bezahlten Tätigkeiten nach. Die Behörden informierte er jedoch nicht über seine Einkünfte, was zu den betrügerischen Zahlungen führte. Auch sein 18-jähriger Sohn war in dieser Zeit beschäftigt, allerdings bleibt unklar, ob dessen Verdienst Gegenstand der Ermittlungen war.
Das Gericht ordnete an, dass der Mann die vollen unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss. Neben der finanziellen Sanktion wurde er zu einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind damit ausgeschlossen.
Der Mann war bereits vorbestraft, unter anderem wegen früherer Straftaten. Diese Vorgeschichte dürfte die Entscheidung des Gerichts beeinflusst haben, eine – wenn auch zur Bewährung ausgesetzte – Freiheitsstrafe zu verhängen.
Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die drohen, wenn Einkünfte bei der Beantragung staatlicher Leistungen nicht angegeben werden. Sowohl das Zollamt Lörrach als auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben keine konkreten Zahlen zu ähnlichen Betrugsfällen in der Region der letzten fünf Jahre veröffentlicht. Der Verurteilte muss nun die Rückzahlungsauflage erfüllen und die Bedingungen seiner Bewährungsstrafe einhalten.






